Wissenswertes

Ihre  individuelle Baumgrabstelle im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD können Sie sich bei einem Spaziergang im Wald selbst aussuchen oder sich mit der Fürstlichen Forstverwaltung in Verbindung setzen, um einen Termin für eine gemeinsame Auswahl eines Baumes zu vereinbaren. Zudem finden regelmäßig geführte Waldbegehungen statt, bei denen Sie auch über wesentliche Fragen informiert werden. Die Termine werden auf der Website www.herzebrocker-begraebniswald.de veröffentlicht.

Termine – Waldbegehungen als PDF-Datei

Eine Baumgrabstelle kann jederzeit ausgewählt werden. Da die vertraglichen Laufzeiten zwischen 30 und 60 Jahren mit einer Option um jeweils weitere 15 Jahre bis zu max. 90 Jahren vereinbart werden können, ist es auch für jüngere Menschen sinnvoll, eine individuelle Baumgrabstelle zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wünsche Ihren Angehörigen bekannt sind oder in einer Willenserklärung im Trauerfall sofort aufzufinden sind. Dazu sollten Sie  in einer Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten oder einen Bestatter entsprechend beauftragen.

Im Trauerfall ist eine kurzfristige Auswahl einer Baumgrabstelle durch verfügungsberechtigte Hinterbliebene selbstverständlich möglich.

Wenn Sie die Auswahl der Baumgrabstelle aus örtlichen oder anderen Gründen nicht selbst treffen können, wählen wir nach Ihren Vorgaben gern einen Baum/eine Baumgrabstelle für Sie aus.

Wichtig ist, dass die Wünsche zu einer Baumgrabstelle und zur Beisetzung rechtzeitig schriftlich vorliegen bzw. ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde.

Baumarten, Wahl eines Baumes

Als Begräbnisbaum stehen Ihnen sowohl mittelalte bis alte Stieleichen (quercus robur), Rotbuchen (fagus sylvatica), Hainbuchen (carpinus betulus L.), Eschen (fraxinus excelsior) oder Roterlen (alnus glutinosa) wie auch Stechpalmen (ilex aqcauifolium) als Solitärbaum oder als Gruppe zur Auswahl. An jedem Baum sind bis zu 12 Urnengrabstellen möglich.

Die zur Verfügung stehenden Bäume sind individuell eingemessen worden und im Wald  mit einer Nummer und einer farblichen Markierung gekennzeichnet.

Wenn Sie einen Baum auswählen möchten, nennen Sie uns bitte mehrere Nummern von Bäumen, die Ihnen gefallen, dann informieren wir Sie gern über die Preise dieser Bäume.

Neben der Baumart, wird zwischen drei verschiedenen Wertigkeiten der Bäume unterschieden:

  • Kategorie I (grüner Punkt): durchschnittlicher, mittelalter, bis ca. 110jähriger, solitär stehender Baum in mitherrschender Bestandsstellung des Begräbniswaldes. 
  • Kategorie II (roter Punkt): stattlicher, alter, ab ca. 120jähriger Baum in dominanter Stellung.
  • Kategorie III (goldener Punkt): besonders schöner und alter Begräbnisbaum mit ausgeprägtem Stammdurchmesser in vorherrschender Stellung des Waldes in Harmonie mit einem, dem Begräbnisbaum begleitenden Nebenbaum oder Ilexbusch.

Wahlmöglichkeiten Grabstellen

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Rundgang durch den Begräbniswald

Wahl der Grabstätte

Wir unterscheiden folgende Grabstellen.

  1. Basis-Baumgrabstellen: 
    Sie entscheiden sich für den Kauf eines Nutzungsrechtes an einer vom Förster zugewiesenen Urnengrabstelle im Wurzelbereich eines Laubbaumes. 
  2. Baumgemeinschaftsgrabstellen: 
    Sie erwerben eine einzelne Urnengrabstelle im Wurzelbereich an einem von Ihnen selbst ausgesuchten Gemeinschaftsbaum der I. oder II. Kategorie mit bis zu 12 Urnengrabstellen.
  3. Einzel-, Paar-, Familien- oder Freundschafts-Baumgrabstellen:
    Sie erwerben das ausschließliche Nutzungsrecht eines Begräbnisbaumes für bis zu 8 Urnengrabstellen im direkten Wurzelbereich eines von Ihnen selbst ausgesuchten Begräbnisbaumes der I., II. oder III. Kategorie mit einem Nutzungsrecht von 60 Jahren.
  4. Wunschbaumgrabstellen:
    Sie kaufen das exklusive Nutzungsrecht für bis zu 8 Urnengrabstellen im direkten Wurzelbereich an einem von Ihnen angekauften und auf eigene Rechnung gepflanzten, standortgerechten Laubbaum auf einer dafür gesondert ausgewiesenen Waldfläche. Bei der Auswahl steht Ihnen das Fürstliche Forstamt gern mit Rat und Tat zur Seite. Das Nutzungsrecht beträgt 60 Jahre.

Verlängerung des Nutzungsrechtes

Eine Verlängerung des jeweiligen Nutzungsrechtes ist jederzeit möglich. Wir berechnen Ihnen für je 15 weitere Jahre ein Entgelt von 15 % des Grundpreises.

Ruhezeiten

Die Mindestruhezeit im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD ist in der Friedhofssatzung auf 20 Jahre festgelegt. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl der Laufzeit des Nutzungsrechtes.

Prozedere nach Auswahl einer Baumgrabstelle

Sie erhalten ein Antragsformular über einen Bestatter oder uns. In dieses Formular tragen Sie die Nummer eines oder mehrerer gewünschter Begräbnisbäume ein. Des Weiteren  werden Ihre persönlichen Daten abgefragt und Sie können Ihre Wünsche in Bezug auf die Trauerfeier oder die Namenstafel angeben. Beim Ausfüllen der Unterlagen sind Ihnen der Bestatter oder wir gern behilflich.

Dann senden Sie das unterzeichnete Formular an den Bestatter oder uns zurück. Nach Klärung aller Details erhalten Sie den Nutzungsvertrag mit eindeutiger Identifikationsnummer des Begräbnisbaumes und Definition der gewählten Baumgrabstelle in zweifacher Ausführung zur Unterzeichnung. Nach Rücksendung einer unterzeichneten Ausführung des Nutzungsvertrages und Begleichung der beigefügten Rechnung ist das Nutzungsrecht gültig.

Ablauf der Beisetzung bzw. Trauerfeier

Vor der Beisetzung muss der Verstorbene zunächst in einem Krematorium eingeäschert werden. Dies und alle weiteren Formalitäten übernimmt ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Wenn Sie vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg des Verstorbenen wünschen, können Sie dies in der Heimatgemeinde oder in der Friedhofskapelle in Herzebrock realisieren.

Ihr Bestatter wird dafür Sorge tragen, dass die Urne am Tag der Beisetzung übergeben wird und die Vorbereitungen für die Trauerfeier getroffen werden.  Die Baumgrabstelle wird von uns vorbereitet, das Urnengrab wird ausgehoben und mit Laub dekoriert.

Am Tag der Urnenbeisetzung kann direkt an der Baumgrabstelle, am Andachtsplatz im Begräbniswald oder auf Anfrage in der Friedhofskapelle am kommunalen Friedhof in Herzebrock (direkt angrenzend an den Begräbniswald gelegen) Abschied genommen werden. Dies kann auf Wunsch von einem Trauerredner, einem Pastor oder Pfarrer Ihrer Wahl oder vom Förster des Fürstlichen Forstamtes begleitet werden. Sie können dies aber auch nach eigenen Wünschen ohne einen Trauerredner gestalten, evtl. auch dezente Musik abspielen.

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Andreas Gabalier – Amoi seg‘ ma uns wieder gesungen von Kathrin Fieseler

Im Anschluss an die Trauerfeier wird die Urne ca. 60 cm im Wurzelbereich des zuvor ausgewählten Baumes in den Waldboden gesenkt.  Gern können Sie Blütenblätter oder einzelne Blumen der Urne beilegen. Wir bitten, von weiterem Schmuck in Form von Kränzen, Gestecken, Kerzen, Bildern, Figuren oder Pflanzschalen abzusehen, da dies nicht in die natürliche Umgebung des Waldes passt. Die Forstverwaltung übernimmt im Anschluss an die Trauerfeier die Schließung des Grabes und entfernt etwaigen Grabschmuck.

Andachtsplatz

In der Mitte des HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALDES befindet sich ein mit Steinen umrandeter Andachtsplatz mit einem Kreuz. Dieser lädt Spaziergänger zum Verweilen ein. Für eine Trauerfeier an diesem Ort stellt das Fürstliche Forstamt gegen eine Leihgebühr auf Wunsch mobile Holzbänke für die Angehörigen zur Verfügung.

Bestattungsarten

Im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD werden  ausschließlich Urnen beigesetzt. Eine Erdbestattung ist nicht möglich. Umbettungen von Urnen von einem herkömmlichen Friedhof sind möglich, sofern diese vollständig biologisch abbaubar sind und den ökologischen Anforderungen einer Naturbestattung entsprechen. Bitte kontaktierten Sie diesbezüglich ein Bestattungsunternehmen.

Bestatter

In Deutschland müssen die Angehörigen eines Verstorbenen grundsätzlich einen Bestatter einbeziehen. Dieser steht Ihnen bei Fragen im Trauerfall, aber auch der Vorsorge gerne beratend zur Verfügung. Das Bestattungsunternehmen nimmt Ihre Wünsche auf und regelt alle weiteren Formalitäten. Der Bestatter wird sich auch um die Zusendung der für die Dokumentation notwendigen Unterlagen an das Fürstliche Forstamt kümmern.

Das Fürstliche Forstamt ist kein Bestattungsunternehmen. (Eine Liste von Bestattern stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Suche nach einem Bestattungsunternehmen in der Region.)

Auswahl einer Urne

Sie können aus diversen ansprechenden, aus natürlichen Stoffen  hergestellten Urnen auswählen. Ihr Bestatter wird Ihnen sicherlich eine Urne zeigen können, die Ihren Wünschen entspricht. Wichtig ist, dass die Urne aus organischen Stoffen wie Holz, Flüssigholz oder Maisstärke hergestellt wurde, vollständig biologisch abbaubar ist und den ökologischen Anforderungen einer Naturbestattung entspricht.

Namenstafel

Im HERZEBROCKER BEGRÄBNSWALD können Sie sowohl anonym beigesetzt werden, oder eine namentliche Kennzeichnung der Baumgrabstelle bzw. des Begräbnisbaumes wünschen. Die einheitlich gestalteten Namenstafeln haben einen schlichten grünen Hintergrund  mit weißer Schrift und werden am Baum befestigt.

Für Einzelgrabstätten ist ein Schild von 5 x 8,5 cm (Visitenkartengröße) vorgesehen.  Neben dem Namen kann das Geburts- und Todesdatum genannt und/oder ein schlichtes Kreuz ergänzt werden.

Am Einzel-, Paar-, Familien- oder Freundschafts-Begräbnisbaum kann eine Namenstafel der Größe 10 x 15 cm gewählt werden, auf der die Namen, Geburts- und Sterbedaten aller beigesetzten Personen aufgelistet sind.  Das Schild kann nach jeder Beisetzung ergänzt werden.

Gern senden wir Ihnen eine Ansicht möglicher Namenstafeln und die aktuelle Preisliste zu. Die Beschriftung und Befestigung der Namenstafeln übernimmt das Fürstliche Forstamt. Die Namenstafeln gehen nach Kostenerstattung in das Eigentum des Erwerbers über.

Grabpflege

Eine Grabpflege entfällt bei einer Waldbestattung. Die Natur übernimmt die gesamte Aufgabe. Statt Gestecken, Grabsteinen oder Kerzen sind im Wald Moos, Farne und Laub der natürliche Schmuck. Der Lauf der Jahreszeiten sorgt für eine natürliche Abwechslung im Einklang der Natur. Eine weitere Grabpflege von Angehörigen ist nicht notwendig und nicht erwünscht.

Preise und Gebühren

Gern senden wir Ihnen auf Anfrage unsere Preisliste mit allen weiteren Kosten und Gebühren zu. Folgekosten wie Grabpflege oder Nutzungsgebühren entfallen.

Betretungsrecht des Waldes / Haftung

Das Fürstliche Forstamt übernimmt die forstliche Betreuung des Waldes.

Das Betreten des Friedhofs HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD  geschieht gemäß den geltenden wald- und forstrechtlichen Gesetzen und der Friedhofssatzung auf eigene Gefahr. Für Personenschäden, die beim Betreten des Begräbniswaldes abseits der befestigten Wege entstehen, besteht daher im Regelfall keine Haftung.

Im Winter gibt es keinen Streu- und Winterdienst, ggf. ist die Zugänglichkeit witterungsbedingt  zeitlich eingeschränkt.

Besuch des Baumes / Auffindung

Jeder Baum im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD verfügt über eindeutig auffindbare GPS-Daten, damit er auch nach den natürlichen Veränderungen des Waldes von Ihnen und Ihren Angehörigen wieder aufgefunden werden kann.

Staatsangehörigkeit, religiöse Bekenntnis, Wohnort

Es können alle Personen die letzte Ruhe im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD finden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, religiöser Bekenntnis, Weltanschauung, Geburts- oder Wohnort.

Tierbestattungen

Tiere können im HERZEBROCKER BEGRÄBNISWALD nicht beigesetzt werden. Bitte wenden Sie sich an die spezialisierten Einrichtungen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 05242-947120 zur Verfügung oder sind per Email unter info(at)herzebrocker-begraebniswald.de erreichbar. Oder melden Sie sich zu einem unserer Informationsspaziergänge an.

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